Das Ziel einer Augenlaser-OP ist es, dass Kontaktlinsen- und Brillenträger wieder ohne Brille oder Haftlinsen sehen können. Normalerweise wird die ophthalmologische Laserbehandlung an den Augen vor allem bei Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Altersweitsichtigkeit eingesetzt. Die Technik kann jedoch auch bei Hornhautkrümmung verwendet werden.
Die Hornhautverkrümmung wird in der Medizin auch Astigmatismus oder Stabsichtigkeit genannt. Diese Krankheit ist in dem meisten Fällen angeboren und zeichnet sich durch eine ungleiche Krümmung der Hornhaut in den verschiedenen Radien aus. Ein Meridian hat dann eine andere Brechkraft als ein anderer Meridian. Viele Fehlsichtige leiden neben dem Astigmatismus auch an anderen Brechungsfehlern der Augen wie Weitsichtigkeit oder Kurzsichtigkeit.
Aber kann man eine Hornhautverkrümmung mittels Augenlasern behandeln?
Ja, wenn Patienten auf Hilfsmittel wie Brillen oder Kontaktlinsen verzichten möchten oder sogar Unverträglichkeiten aufweisen, können sie in vielen Fällen trotz Hornhautverkrümmung ihre Augen lasern lassen.
Allerdings ist nicht jeder Sehhilfe-Träger für die ambulante Augen-OP per Laser geeignet. Da die Augenärzte bei der Augenoperation mit Hilfe des Lasers Hornhaut abtragen, muss zuvor genug davon vorhanden sein. Ob die Spezialisten in einer Augenklinik oder Augenarztpraxis den refraktiven Lasereingriff trotz Astigmatismus durchführen können, hängt also maßgeblich von der Hornhautdicke des Patienten ab. Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel ein Mindestalter von 18 Jahren und der Ausschluss von weiteren Erkrankungen am Auge. Bei einer Hornhautverletzung oder direkt nach einer Hornhautentzündung darf die refraktionschirurgische Augenlaseroperation nicht vorgenommen werden.
Ohne Hornhautverkrümmung muss die Sehkraft der Behandelten etwa zwischen -10,0 dpt bis +5,0 Dioptrien liegen, damit eine Person für die operative Augenkorrektur geeignet ist. Wenn jedoch eine Stabsichtigkeit vorliegt, beträgt der Grenzwert etwa 5 Dioptrien. In einer eingehenden Voruntersuchung stellt der behandelnde Arzt individuell fest, inwiefern sich Patienten für die refraktivchirurgische Operation am Auge eignen. In diesem Zuge wird auch geklärt, ob die korrektive Behandlung auch bei starker Hornhautverkrümmung möglich ist.
Da es sich beim Augenlasern nun Mal um eine OP handelt, können Risiken und starke Nebenwirkungen nicht komplett ausgeschlossen werden. Allerdings treten diese in eher seltenen Fällen auf. Die häufigsten Nebenwirkungen sind unter anderem eine Restfehlsichtigkeit, trockene Augen oder Infektionen. Laut neuester Studien möchte von einer dauerhaften Haltbarkeit ausgegangen werden, sodass in der Regel kein weiterer Lasereingriff erfolgen muss, wobei der natürliche Alterungsprozess an den Augen nicht gestoppt wird, welcher zum Beispiel mit einer Presbyopie einhergehen kann. Bereits am gleichen Tag kann der gelaserte Patient üblicherweise nach Hause und darf nach etwa 2 Wochen wieder Sport treiben oder Schwimmen gehen.
Die Refraktive Chirurgie und insbesondere die Hornhautchirurgie ist heutzutage schon so fortschrittlich, dass eine Astigmatismuskorrektur in vielen Fällen auch möglich ist, wenn die Hornhaut zu dünn ist und eine Lasertherapie nicht hilft.
Eine zu starke Hornhautverkrümmung kann zudem mit einer Linsenimplantation behandelt werden. Dazu wird eine künstliche Linse vorsichtig in das Auge implantiert. Während das Laserverfahren eher wenige Risiken birgt und zumeist ohne Komplikationen abläuft, ist die Implantation von Intraokularlinsen etwas komplizierter und damit auch risikoreicher. Dennoch stellt sie für viele Patienten mit schlechten Augen trotz starker Hornhautverkrümmung eine gute Alternative dar, um die Sehstärke verbessern zu lassen.
Wer wegen Hornhautverkrümmung und/oder Sehschwäche in eine Augen- und Laserklinik geht, sollte sich gut beraten lassen. Eine gute Augenlaserklinik gibt ausreichend Informationen zu den Chancen und Risiken der Augenlaserkorrektur und führt eine eingehende Voruntersuchung durch.
Die Kosten für die Behandlung unterscheiden sich zwischen den einzelnen Augenlaserkliniken. Nach unserem Kenntnisstand kostet ein refraktiver Lasereingriff bei einem Ophthalmologe pro Auge jedoch durchschnittlich etwa 1380 bis 2170 Euro. Die Kosten muss der Operierte normal selber tragen, da die gesetzliche Krankenversicherung diese nicht übernimmt. Erwähnenswert ist jedoch, dass die OP gemäß § 33 Einkommensteuergesetz als agB von der Steuer abgesetzt werden kann. Ein gutes Augenlaserzentrum wird seine Patienten sicherlich auch dahin eingehen aufklären.
Die Keratoplastik ist dagegen eine Operation, bei der Hornhautimplantate von einem Spender in das zu behandelnde Auge eingesetzt wird. Oftmals wird sie bei Personen eingesetzt, die unter der Augenkrankheit Keratokonus leiden. Bei dieser Krankheit kommt es zu einer fortschreitenden Ausdünnung der Hornhaut. Auch eine Hornhauttrübung kann eine Indikation für diesen operativen Eingriff sein. Bevor diese Methode angewendet wird, müssen jedoch zumeist alle anderen Möglichkeiten zur Augenbehandlung ausgeschöpft sein.