Eine Re-LASIK wünschen viele Patienten, wenn es nach einer LASIK-Behandlung zu einer Regression kommt, sodass die Sehstärke wieder nachlässt. Die Hornhaut wird in diesem Fall erneut mit einem refraktiven Augenlaser behandelt. Weil die Lasikoperation in der Regel sehr erfolgreich verläuft, dürfte eine operative Nachkorrektur nur in seltenen Fällen notwendig sein.
Wann | Restfehlsichtigkeiten |
Voruntersuchung | sorgfältige Diagnostik, intensive Eignungsuntersuchung |
Anästhesie | ambulant, örtliche Betäubung |
OP-Dauer | etwa 10-15 Minuten |
OP-Ablauf | mit Hilfe eines hauchdünnen Operationsmessers oder Lasergerät wird ein Flap erzeugt, die Hornhaut wird mittels eines Augenlasers korrigiert, der Flap verschließt sich normal von selbst |
Nachsorge | entzündungshemmende Augentropfen, regelmäßige Kontrolle |
Heilungsdauer | etwa 2 Wochen |
Alter | ab 18 Jahren |
Risiko | relativ gering; sehr selten ernsthafte Komplikationen beim refraktiven Eingriff |
Schmerzen | im Normalfall keine |
mögliche Nebenwirkungen | zum Beispiel Blendeffekte, trockene Augen, erneute Restfehlsichtigkeiten, Infektionen |
Haltbarkeit | dauerhaft, unter Berücksichtigung des Alterungsprozesses |
Kosten | in einer deutschen Augenlaserpraxis ab circa 900 Euro pro Auge |
Krankenversicherung | Normalerweise werden laserchirurgische Augenkorrekturen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen |
Steuer absetzen | Ja, laut Steuerrecht als außergewöhnliche Belastung |
Voraussetzungen | ca. -10 dpt bis +5 Dioptrien, konstante Sehstärke, uvm. |
Kontraindikationen | Augenkrankheiten, zu dünne Hornhautschicht, Schwangerschaft, Stillzeit |
Alternative zur Re-LASIK-Operation |
Brille oder Kontaktlinsen, Linsenaustausch |
Video zur Re-LASIK-OP: